Datenschutzerklärung

Das Einbinden der Funktionalitäten und PlugIns von Facebook auf Webseiten ist in Deutschland nicht ohne rechtliches Risiko möglich. Nach Ansicht einiger Gerichte und Datenschutzbehörden genügt dafür ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht. Gefordert wird hier eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer.

Das Einbinden der Funktionalitäten und PlugIns von Google+ auf Webseiten ist in Deutschland nicht ohne rechtliches Risiko möglich. Nach Ansicht einiger Gerichte und Datenschutzbehörden genügt dafür ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht. Gefordert wird hier eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer.

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Wichtiger Hinweis für Ihren Webseiten-Administrator zu Google Analytics

In den Browsern mobiler Endgeräte, z.B. Smartphones oder Tablets, funktionieren Add-Ons zum Unterdrücken des Google-Analytics-Nutzertrackings nicht in jedem Fall. Sie müssen auf Ihrer Webseite auch diesen Nutzern die Möglichkeit geben, die Erfassung ihres Verhaltens durch Google Analytics zu deaktivieren. Dafür ist in Ihrer Datenschutzerklärung am Ende des Abschnitts „Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics – Widerspruch gegen Datenerfassung“ ein zusätzlicher Javascript-Link integriert. Beim Klick auf diesen Link wird beim Nutzer ein Cookie erzeugt, welcher das Nutzertracking in

dem Browser des Nutzers für das mit Ihrer Webseite verknüpfte Google-Analytics-Account deaktiviert.